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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gasumlage:

Aktualisiert: 16. Mai 2023

Muss jeder die Gasumlage zahlen?
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Fragen und Antworten zum Thema Gasumlage - Bild: Adobe Stock

Ab dem 1. Oktober gilt die neue Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde.

Dies gilt für Eigentümer und Mieter.

Aber auch bei der Fernwärme ist Vorsicht geboten – Das Bundesministerium schreibt zwar derzeit „Fernmärme-Kunden“ wären derzeit nicht erfasst, müssten also die Umlage auch nicht bezahlen (Stand: 15. August 2022). Doch auch Fernwärmeanbieter, die mit Gas arbeiten, werden die Umlage an Ihre Kunden weitergeben wollen.


Gibt es Ausnahmen, dass die Gasumlage nicht bezahlt werden muss?

Verträge mit Preisgarantie/Festpreisgarantie, die vor der Gasumlage schützen würden, sind juristisch derzeit noch unklar. Beim Bundesministerium steht dazu am 15. August 2022: „Das BMWK prüft diese Frage derzeit.“


Was ist der Unterschied zwischen der Umlage und regulären Preiserhöhungen?

In einem normalen Liefervertrag mit Ihrem Anbieter sind Klauseln enthalten, wie Preisanpassungen gestaltet werden. So können die Versorger Kostensteigerungen an den Verbraucher weitergeben.

Allerdings müsen hier auch Kostensenkungen berücksichtigt werden. Gewinnmaximierungen sind hier nicht zulässig.


Reguläre Preiserhöhungen können durch gewährte Preisgarantien vom Anbieter vertraglich ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Weg um Preise zu erhöhen, den Anbieter gerne anwenden ist die ordentliche Kündigung nachdem die Vertragslaufzeit beendet ist. Danach kann ein neuer Vertrag mit höheren Preisen angeboten werden.


Mit der Gasumlage möchte der Gesetzgeber die Importeuere von Gas unterstützen, indem er Ihnen für die Mehrkosten der Gasbeschaffung einen Ausgleich gewährt. Diese höheren Kosten sollen durch alle getragen werden, die Gas brauchen.


Muss die Gasumlage auch bezahlt werden wenn das Gas durch reguläre Preiserhöhungen schon teuerer geworden ist?

Leider ist diese Frage mit Ja zu beantworten. Reguläre Preiserhöhungen finden unabhängig von der Gasumlage ab.


Von wem und wann erfahre ich ob ich die Gasumlage zahlen muss?

Wenn Sie einene eigenen Vertrag haben, muss Sie der Gasversorger vorab informieren. Das heißt, sie werden Post von Ihrem Gasversorger bekommen.

In der Grundversorgung muss der Versorger mindestens 6 Wochen vorher bekanntgeben, wenn eine Erhöhung oder Umlage ansteht.


Beim Sondervertragsverhältnis muss der Versorger allerspätestens vier Wochen vorher die Preiserhöhung bekanntgeben und Ihnen einen Brief schreiben.

Ihre Ankündigungsfristen finden Sie in den AGB´s Ihres Versorgers


Als Mieter muss Sie Ihr Vermiter erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung informieren. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Vermieter um nicht erst mit der Jahresrechnung die hohen Kosten und eine damit einhergehende hohe Nachzahlung als Überraschung zu erleben.


Ist die Umlage eine Einmalzahlung oder muss ich die Umlage dauerhaft einrechnen? Ist mit einer Erhöhung zu rechnen?

Die Umlage wird auf jede verbrauchte Kilowattstunde berechnet, solange die Umlage in Kraft ist.

Tatsächlich darf die Umlage alle 3 Monate angepasst werden – das bedeutet also, dass sie noch steigen kann.

Aktuell ist die Umlage bis zum 1. April 2024 befristet.


Was muss genau bezahlt werden? Zahlen alle Gaskunden den gleichen Betrag?

Pro verbrauchte Kilowattstunde Gas wird mit der Umlage ein Aufschlag von 2,419 Cent erhöht. Das gilt für jeden, der Gas verbraucht. Außerdem fallen auf die Gasumlage nun noch eine Mehrwertsteuer von 7% an. Diese muss ebenfalls eingerechnet werden. Die Bundesregierung hat entschieden, die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage von 19% auf 7% zu senken, um die Haushalte damit zu entlasten.



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